Seit dem 14.12.2017 ist es den Kommunen künftig wieder freigestellt, ob sie ihre Anwohner an den Kosten für Straßenausbauarbeiten beteiligen oder nicht. Dem entsprechenden Gesetz stimmten alle Fraktionen des Landtages zu, nur die SPD enthielt sich.
Nach Auskunft des GPA werden die nicht erhobenen Straßenausbaubeiträge auch nicht auf mögliche Anträge auf Fehlbetragszuweisungen angerechnet.
Bedauerlicherweise hat das Land Schleswig-Holstein mit seinem Beschluss aber nicht eine angemessene Beteiligung an den Straßenausbaukosten der Städte und Gemeinden in Aussicht gestellt.
Hier müssen die Kommunen den Druck auf das Land erhöhen, nicht nur die Erwartungen der Bürger auf eine Kostenbefreiung zu erhöhen, sondern auch sich angemessen an den Kosten zu beteiligen.
Den Bau und die Erhaltung der Straßen ist eine öffentliche Aufgabe, die den öffentlichen Bauträgern zufällt. Dafür stehen der öffentlichen Hand neben den allgemeinen Steuereinnahmen auch nicht unbeträchtliche Summen aus der Mineralölsteuer und der Kfz-Steuer zur Verfügung. Hinzu kommen die Maut-Einnahmen für die LKW.
Die Belastung des Bürgers ist längst an eine zumutbare Grenze angelangt. Deshalb ist der Bürger nicht mehr an den Kosten direkt zu beteiligen, die er indirekt sowieso mit seinen Steuern bezahlt.
Dehalb beantragt die SPD-Fraktion, die Satzung der Stadt Eutin über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 06. Juli 2006 in der Fassung vom 27.12.2017 (nach den 3. Änderung) ersatzlos aufzuheben.
Hans-Georg Westphal