Mit der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig steht fest: Der Bürgerentscheid über die Zukunft des Hauses des Gastes wird gemeinsam mit der Landtagswahl am 7. Mai 2017 durchgeführt werden. Die Eutiner SPD begrüßt diesen Termin.
Aber: auf dem Weg zur Entscheidung über diesen Termin hat niemand wirklich gewonnen. Als das Verwaltungsgericht in erster Instanz im Sinne der Bürgerinitiative (BI) und für einen Wahltermin bis zum 13. April entschieden hatte, sah eines der Printmedien darin eine „Klatsche“ für die Stadt Eutin. Das war nicht der Fall. Stadt und Kommunalaufsicht hatten die Gemeindeordnung dahingehend ausgelegt, dass ein Zuwarten aus den bekannten Gründen bis zum Termin der Landtagswahl auch ohne das Einvernehmen der BI möglich sei. Die BI war gerichtlich dagegen angegangen und hatte – zunächst – Recht bekommen. In einem Rechtsstaat ist dies ein normaler Vorgang.
Eine Klatsche hatte das Verwaltungsgericht in der Tat verteilt, nämlich an die BI. Denn das Verwaltungsgericht hatte auch festgestellt, dass sich eine Zusammenlegung mit dem Termin der Landtagswahl am 7. Mai „aus finanziellen und organisatorischen Gründen geradezu aufdrängt und mehr als sinnvoll ist.“ Doch die BI wollte unbedingt vermeiden, dass die Bürger_innenbeteiligung durch die Zusammenlegung mit dem Termin der Landtagswahl hoch ausfällt. Bürgerbeteiligung durch möglichst wenige Bürgerinnen und Bürger?
Und die Stadt? Sie hat durch einen formaljuristischen Trick erreicht, was sie von Anfang an – wenn auch aus guten Gründen – vorhatte. Dadurch, dass die Stadt Widerspruch eingelegt hatte gegen die Zulassung des Bügerentscheides, begann die Dreimonatsfrist, innerhalb derer der Bürgerentscheid abzuhalten ist, erst am 10. Februar.
Der Termin am 7. Mai ist vernünftig. Der Weg zu diesem Termin war es nicht. Mit der letztinstanzlichen Entscheidung ist der Blick endlich wieder frei auf die inhaltliche Auseinandersetzung.